Braucht der Böse Blick eine eintragung im brief?!?!?

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Bido44
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Braucht der Böse Blick eine eintragung im brief?!?!?

Beitrag von Bido44 »

brauch ich für meinen bösen blick eine eintragung im brief?!
bitte gibt mir Tipps :?:
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TDRBurner
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Beitrag von TDRBurner »

bösen blick bekommst du nur eingestragen wenn du den mit der karosierie, also der verkleidung, fest verbunden hast, abgeklebt bekommst du nie eingetragen. hatte da mal nachgefragt.

greez burner
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ph!L
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Beitrag von ph!L »

der böse blick schmälert die fläche der schweinwerfer, von daher ist das verboten (wenn nicht wie oben beschrieben) und daher gibts dafür auch keine eintragung.
wenn dich bullen damit erwischen gibts wahrscheinlich bußgeld und musst das sofort abmachen
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Beitrag von e-reyser »

hmmm... hatte ma irgendwo nen bb mit abe gsehn das war halt so halb transparenter schwarzer kunststoff und das teil wurd in dem zwischenraum zwischen scheinwerfern und verkleidung festgeklemmt. War aber weder für ne tdr noch weiß ich wo ich den gesehn hab ;)
aber legal dürfte es wohl schon möglich sein
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Beitrag von freeyourminds »

eigentlich musst du das eintragen lassen.
Das problem ohne verbindeungen zum tüv bekommst du nur welche eingetragen die den lichtkegel nicht verkleinern.

ohne eintragung kann das 2punkt pro scheinwerfer geben.
Gast

Beitrag von Gast »

Also bei motorrädern sowie auch rollern usw ist der böse blick erlaubt und sowas wird auch nicht eingetragen wenn es nicht verbunden ist allerdings muss die fläsche des scheinwerfers mindestens zu 70 % frei sein ! Aber an der tdr sieht das einfach sc**** aus denn das ist kein rollklo mit dem man so nen kindekack veranstaltet das passt einfach nicht.
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D-Eagle
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Beitrag von D-Eagle »

TDRBurner hat geschrieben:bösen blick bekommst du nur eingestragen wenn du den mit der karosierie, also der verkleidung, fest verbunden hast, abgeklebt bekommst du nie eingetragen. hatte da mal nachgefragt.

greez burner
*an golf 4 denk*

da ist nichts mit der karosse verbudnen werden aufgeklebt.!
warum sind die dann zulässig
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ph!L
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Beitrag von ph!L »

meiner meinung nach sind alle bösen blicke verboten, denn sie nehmen alle scheinwerferfläche weg...
wenn jemand mal nen link hätte wo man das nachlesen kann wär gut

edit: das hier ist vielleicht hilfreich: http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=21125
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Beitrag von freeyourminds »

einen bösen blick bekommt mann immer dann eingetragen wenn er zwar ein teil vom scheinwerfer verdeckt aber den Lichtkegel nicht beeinflußt.

Dafür muss man einfach mal ein blatt Papier an den scheinwerfer halten dann kann man sehen wo der Lichtschein austritt.

Man bekommt zwar auch andere Böseblicke eingetragen dann aber nur wenn man den scheinwerfer einstellte und einen guten tüv-Prüver hat.
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