Hab mal etwas mit typischen Suchbegriffen ge-guckelt, es klärt sich ein wenig auf:
Bis zur Übernahme europäischer Zulassungsrichtlinien (ca. 1997) hatte die CH ein eigenes (merkwürdiges?) Zulassungsrecht. Die auf dem internationalen Markt verfügbaren Fahrzeuge passten da nie so recht in die definierten Kategorien. Den Importeuren wurde überlassen, die Fahrzeuge zu modifizieren (drosseln), welche sie dann vorführten und hierfür eine spezielle CH-Zulassung erhielten. Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgte dann aber oftmals ohne die besonderen Veränderungen, sodass z. B. eine TDR 125 mit 9,7 kW (13 PS) eingetragen ist, aber tatsächlich mit 20 kW unterwegs war, ohne dass das jemand wusste oder sich jemand daran störte. Die "Erkenntnisse" beziehen sich nicht nur auf die TDR, sondern auch auf andere Mopeten (z. B. Aprilia 125 RS mit 9,6 statt 22kW, kuriose XTZ750 mit 25 statt 50kW, usw.) mit erheblichen Abweichungen der tatsächlichen Leistung im Kontrast zur eingetragenen ...
Quelle: z. B.
dieser Forumsbeitrag, aber auch einige andere, die ich zur Thematik gefunden habe. Sie sind allesamt ziemlich plausibel, insofern hege ich keinen Argwohn, dass das nur erstunken und erlogen oder gar Geschwafel sein könnte...
Somit dürfte klar sein, warum es so ein Kuddelmuddel um verschiedene Versionen gibt. Da soll mal einer durchblicken
Ziemlich klar ist mir nun, dass egal was in einem schweizerischem "Fahrzeugausweis" einer Belgarda niedergeschrieben steht, sie dürfte mit ziemlicher Sicherheit mit 20 kW am Lenker zerren...
-==[Schubsi]==-