Hallo Leute,
Ich bin jetzt 16 und habe den A1 Führerschein 2012 gemacht, ich habe gehört dass man ab 2013 offen fahren darf, gillt das auch für mich ??? Muss ich meinen Führerschein umtauschen??? oder gillt das garnicht für mich
Vielen Dank schonmal im Vorraus
Ab 2013 offen fahren
Moderatoren: freeyourminds, schubsi
Re: Ab 2013 offen fahren
Hey,
du hast glück, denn unabhängig vom Datum der Austellung deines Führerscheins, darfst du seit dem 19.01 deine TDR 125 mit 15Ps offen fahren.
es gilt nur noch die 15 Ps Regel und eine neue Regel die besagt, dass dasLleichtkraftrad nicht mehr als 0,1 kw/kg aufbringen darf. -> soll bedeuten bei 11kw mindesten 110kg Motorrad...
bei der TDR ist das mit der 0,1 kw/kg egal, da sie ja eine Masse von ~135kg hat, und somit weniger als 0,1kw/kg...
also ich finde den den Wegfall des Geschwindigkeitslimit von 80 km/h super
PS: bei der örtlichen Polizei hieß es für die Polizisten, dass die 80 km/H grenze für alle mit A1 wegfällt, mit dem zusatz: " näheres mit der Führerscheinstelle absprechen" -> mir sagte man aber ich dürfte jetzt auch offen fahren...
Gruss Flummy
du hast glück, denn unabhängig vom Datum der Austellung deines Führerscheins, darfst du seit dem 19.01 deine TDR 125 mit 15Ps offen fahren.
es gilt nur noch die 15 Ps Regel und eine neue Regel die besagt, dass dasLleichtkraftrad nicht mehr als 0,1 kw/kg aufbringen darf. -> soll bedeuten bei 11kw mindesten 110kg Motorrad...
bei der TDR ist das mit der 0,1 kw/kg egal, da sie ja eine Masse von ~135kg hat, und somit weniger als 0,1kw/kg...
also ich finde den den Wegfall des Geschwindigkeitslimit von 80 km/h super
PS: bei der örtlichen Polizei hieß es für die Polizisten, dass die 80 km/H grenze für alle mit A1 wegfällt, mit dem zusatz: " näheres mit der Führerscheinstelle absprechen" -> mir sagte man aber ich dürfte jetzt auch offen fahren...
Gruss Flummy
- schubsi
- Vollblutbiker
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- Registriert: 27. September 2009, 19:07
- Wohnort: Berlin - Lichterfelde
Re: Ab 2013 offen fahren
Grundsätzlich hat man Dir nichts falsches gesagt, wobei "offen" wohlbemerkt auch nur bedeutet, dass die eingetragene bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) nicht mehr technisch auf 80 km/h reduziert werden muss. Ist das noch so, darf die technische Vorrichtung zur Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einfach nur entfernt werden.mir sagte man aber ich dürfte jetzt auch offen fahren...
Bedeutet:
80 km/h eingetragen -> max. 80
105 km/h eingetragen -> max 105 (das ist auch ungefähr das, was echte 15PS so schaffen) und nicht 130!
(eine 50er Simson mit eingetragenen 60 km/H bbH darf auch nicht 80 laufen)
Ich sage dazu nur ein Stichwort: Erlöschen der Betriebserlaubnis...
Für die gedrosselte TDR (5AN) bedeutet das: Offene CDI einbauen, Abnahme beim TÜV, eintragen lassen und erst dann Gas geben!
-==[Schubsi]==-
-==[Schubsi]==-
Re: Ab 2013 offen fahren
ich hab damals etwas gepokert.
Erst cdi gewechselt, dann beim tüv gewesen, dann bei der Versicherung umgemeldet und dann erst zur polizei und nochmal nachgefragt, wie das jetzt tatsächlich aussieht..
Hab glück gehabt, dass das alles rechtens war ...
aber es ist doch klar, dass man nur so schnell fahren darf mit der TDR, wie es auch im Schein drin steht. ich dachte das versteht sich
Gruss
Erst cdi gewechselt, dann beim tüv gewesen, dann bei der Versicherung umgemeldet und dann erst zur polizei und nochmal nachgefragt, wie das jetzt tatsächlich aussieht..
Hab glück gehabt, dass das alles rechtens war ...
aber es ist doch klar, dass man nur so schnell fahren darf mit der TDR, wie es auch im Schein drin steht. ich dachte das versteht sich
Gruss