
Der Nachbar muss ein Auge zudrücken
Wenn es im Quartier während der Fussball-WM hoch zu- und hergeht, darf man sich dem ruhig anschliessen.
Viele Fussballfans stellen ihren Fernseher während der Fussball-WM auf den Balkon oder in den Hinterhof und verfolgen dort die Spiele. Dabei geht es öfters laut zu und her. Normalerweise ist dies jedoch nicht erlaubt. Einen Fernseher darf man höchstens bis 22 Uhr in mässiger Lautstärke im Freien laufen lassen. Sonst handelt es sich um eine Ruhestörung.
«Während der Weltmeisterschaft kann man diese Regel aber kaum so rigide anwenden», betont Regula Mühlebach, Geschäftsleiterin des Mieterverbandes Deutschschweiz. In vielen Wohnquartieren herrscht während der Fussballspiele und einige Zeit danach ein Riesenklamauk. Da komme es auf einen Fernseher mehr oder weniger auch nicht mehr an. Von einer Ruhestörung könne man in diesem Fall nicht reden.
Mühlebach definiert die Faustregel wie folgt: Wenn es in einem Quartier hoch zu- und hergeht, darf man sich der Stimmung anschliessen und auch im Freien fernsehen. In stillen Wohnquartieren, wo keine oder nur zurückhaltende Fussballfans wohnen, sind die normalen Ruhezeitvorschriften wegen der Fussball-WM hingegen nicht aufgehoben.
Erlaubt ist das Aufhängen von Landesflaggen. Will man jedoch die Fassade vollständig dekorieren, braucht es das Einverständnis des Vermieters. Auch das Grillieren auf dem Balkon ist erlaubt – selbst wenn die Hausordnung dies untersagt.bzw
Quelle: http://www.espace.ch/artikel_223346.html