Reifen TDR 125 5AN

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Fgo
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Reifen TDR 125 5AN

Beitrag von Fgo »

Hallo,

welche Reifen sind denn aktuell empfehlenswert und dürfen auf der TDR 125 verbaut werden?

Ich hätte gerne wieder eine "Kombi" aus Straßen und Cross Reifen, also das was oft als Enduro Reifen verkauft wird. Aktuell ist der D602 drauf. Der wird ja oft als nicht so optimal benannt.
Was in die Richtung geht sind folgende Reifen:
Bridgestone AX 41 F
Bridgestone AX 41S F

Und dann hört es mMn schon auf.
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schubsi
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Re: Reifen TDR 125 5AN

Beitrag von schubsi »

Moins...

# Und dann hört es mMn schon auf.

Stimmt: Werksmäßig wurden die von Dir schon erwähnten Dunlops oder auch die Bridgestone TW53/TW54 (vorn/hinten) montiert. Was anderes habe ich nicht erblicken können.

Ich muss mich da übrigens - vermutlich - korrigieren: Ich habe in diesem Post

viewtopic.php?p=44819#p44819

geschrieben, es hätte nie eine Reifenbindung gegeben. Doch: In der ABE sind die beiden oben schon aufgezählten festgeschrieben. Nach alter Regelung konnten aber alle Reifen der selben Bauart (diagonal) und Reifengröße sowie Eigenschaften (Traglast und Speedindex) montiert werden.

Korrektur!
FALSCH: Nicht in der ABE, sondern in der Betriebsanleitung = irrelevant


Erst die allerneueste gesetzliche Regelung schiebt hier einen Riegel vor: Ist nicht einer der vorgeschriebenen Reifentypen montiert, muss dieser abgenommen/eingetragen werden. In meiner ZB Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) ist keine Bemerkung hinterlegt, dass eine Reifenbindung zu beachten sei, lediglich die Felgengrößen wurden zu Pkt 15.1+2 ergänzt. Offensichtlich hat der Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle meine 5AN so behandelt, als hätte sie eine CoC (dann wäre ein anderes Fabrikat - so wie früher auch - zulässig) und hat dies deshalb auch nicht in die ZB Teil 1 aufgenommen.

Hast Du einen solchen Vermerk im Fz-Schein?

Dann solltest Du Dir vor Kauf und Montage der AX41 bzw AX41S (das von Dir zitierte "F" steht übrigens für "Front") Verbündete beim TÜV suchen. Ansonsten kommen für dich nur D602 oder die alten =B= TW53/TW54 in Frage! Nach alten Freigabedokumenten findet die Fa. =B= den BT-45 und 46 zwar auch toll auf der TDR 4GW (fast baugleich mit der 5AN), aber tatsächlich zulässig wäre das nicht, Zitat:

"Erlischt gemäß Fall 1c oder Fall 2 durch die Verwendung abweichender Rad-/Reifenkombinationen die Betriebserlaubnis eines Kraftrads, so ist ein entsprechender Nachweis nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO bzw. eine Begutachtung gemäß § 19 i. V. m. § 21 StVZO erforderlich." Quelle: Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern vom 22.03.2022 (also recht frisch).

Solange ich einem Kontrolletti (TÜV/Rennleitung) meine ABE (H629) nicht unter die Nase reibe, kommt er primär nicht auf die Idee, nach einer Reifenbindung zu fragen, allerdings spätestens beim Sichten des Feldes "K" müsste dem Checker auffallen, dass da keine E*-Nummer eingetragen ist. 🙄

Ich finds persönlich ziemlich GAGA, was da für ein Aufstand gemacht wird. Bezüglich der TDR sowieso oversized. Wenn ich allerdings an die Herrschaften "Knieschleifer" denke, vermute ich dass da viel Schindluder (gefakte Freigabenbescheinigungen etc.) getrieben wurde und dem ein Riegel vorgeschoben werden musste.

Zur eigentlichen Fragestellung: Ich kenne die AX41 und AX41S nur von Netzrecherchen. Das wären aber rein entwicklungstechnisch die einzigen stolligen Reifen (der S ja weniger weil für Scrambler gedacht), die dem Stand der Technik entsprechen. Bedenke: Bei AX41 (das sind M+S!) mit Speedindex H ist ein Aufkleber auf dem Tacho nötig, der an die HiSpeed von 210 km/h erinnert :lol:
Ich fand damals die TW53/TW54 nicht so pralle und ersetzte diese gleich durch die BT-45, zu denen kann ich also auch keine aktuelle Aussage machen.

Auf meiner 5AN sind noch die BT-45 drauf, die werde ich demnächst gegen Roadtec 01 ersetzen und mal mit meinem Lieblings-Tüvvi plaudern, zur Not lass ich die eintragen...

-==[Schubsi]==-
Zuletzt geändert von schubsi am 12. August 2022, 13:19, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Korrektur: Weder in ZB Teil 1 noch in der ABE ist eine Fabrikatsbindung enthalten.
-==[Schubsi]==-


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schubsi
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Re: Reifen TDR 125 5AN

Beitrag von schubsi »

Ich habe mal Yamaha angeschrieben und werde die Antwort hier bereit stellen.

Bis dahin kann man sich hier einlesen:

https://www.yamaha-motor.eu/de/de/faq/faq-zweirader/#/

Hier verneint Yamaha eine Reifenbindung bei Fahrzeugen bis 125ccm. Eine Reifenbindung müsse in der ABE vermerkt sein, trifft für die ABE H629 nicht zu.

Der ADAC interpretiert, dass auch in der Betriebsanleitung aufgeführte Reifenfreigaben als Fabriaktsbindung gelten (finde ich recht gewagt), würde aber zumindest bei der 5AN zutreffen.

Reifenfreigaben-Motorraeder.pdf Siehe Punkt 2.2
-==[Schubsi]==-


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Re: Reifen TDR 125 5AN

Beitrag von schubsi »

Antwort von Yamaha Deutschland:
Leider werden Reifenfreigaben in Deutschland behördlich nicht länger anerkannt.
Daher ist eine Umrüstung auf andere Reifenfabrikate nur per Begutachtung durch einen Sachverständigen (z.B. Tüv, Dekra, u.a.) möglich, wenn Reifenfabrikate in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sind und es sich um ein national abgenommenes Fahrzeug handelt. 

Wir würden Ihnen empfehlen, vorab mit einem Sachverständigen zu sprechen, damit es nacher keien Probleme bei der Abnahme gibt. 
Die Reifenhersteller erstellen in der Regel modellbezogene Reifenempfehlungen, die man auf deren Internetseiten findet und die bei der Begutachtung helfen könnten.
Von Yamaha selbst ist also nicht viel Kooperation zu erwarten, zumal ich vorgeschlagen hatte, die in der Betriebsanleitung abgedruckten Reifenfabrikate als überholt (veraltet) zu deklarieren oder andere modernere Reifen als Nachtrag zur Betriebsanleitung hinzuzufügen...

Die auf der Webseite (Link siehe meine vorige Mail) in der FAQ abgedruckte Stellungnahme bestätigt meine Einschätzung:
Gibt es eine Reifenfabrikats-Bindung oder nicht?

Alle Yamaha-Roller, -Leichtkrafträder und -Motorräder bis einschließlich 125 ccm Hubraum unterliegen keiner Reifenfabrikats-Bindung.

Alle Yamaha-Roller und -Motorräder ab dem Modelljahr 2011 (nicht Erstzulassungsdatum), auch größer 125 ccm Hubraum, unterliegen keiner Reifenfabrikats-Bindung.

Eine Reifenfabrikats-Bindung liegt bei Ihrer Yamaha dann vor, wenn Reifenfabrikate/-modelle in Ihre Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I, II; Fahrzeugschein/ -brief) eingetragen sind.
Was ich mir vorstellen könnte: Fahrzeuge, bei denen die ABE verloren ging und für die nach kurzer Abnahme eine Erstzausfertigung oder EBE erstellt wurde und aufgrund der Begutachtung mit ganz bestimmten Reifen drauf nun eine Reifenfabrikatsbindung ins Spiel kommt.

Solange - wie z. B. in meinem Fall - nichts im Schein und auch nicht in der ABE (ersatzweise Brief bzw. ZB Teil 2) steht, ist keine Fabrikatsbindung vorhanden (scheixx was drauf, was im Fahrerhandbuch steht, das ist im Höchstfall eine Empfehlung, mehr nicht). Ist die Formulierung sehr wage ("ggf. Reifenfabrikatsbindung laut ABE geachten"), kann man trotzdem frei wählen, zumindest in meinem Fall ist nur Reifengröße und Felfgengröße in der ABE vermerkt aber keine Reifenmarke.

Hoffe, ich habe hier nicht zu sehr zu unnötiger Verwirrung beigetragen!

LG
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Re: Reifen TDR 125 5AN

Beitrag von Fgo »

Aktuell habe ich am ehesten die Bridgestone AX 41S im Auge, da die meine Vorstellung erfüllen, nicht schlecht aussehen und etwas bessere Bewertungen als die D602 haben (mir ist bewusst das solche Reifen nue so Werte wie Straßenreifen bekommen können).

Bzgl. Freigaben habe ich jetzt mehr Fragezeichen als vorher. Bei K im Fzg Schein ist nur ein Strich bei mir ansonsten nichts.
Da ich aber einen Bekannten habe der eine KÜS Stelle betreibt, frage ich da mal nach wie sich das verhält.
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Re: Reifen TDR 125 5AN

Beitrag von schubsi »

Dann habe ich wohl doch zu viel geschwafelt... 😉

Wenn Bei Dir folgendes zutrifft
Solange - wie z. B. in meinem Fall - nichts im Schein und auch nicht in der ABE (ersatzweise Brief bzw. ZB Teil 2) steht
dann gilt auch für Deine TDR
ist keine Fabrikatsbindung vorhanden
Jetzt besser ? 😊
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Re: Reifen TDR 125 5AN

Beitrag von Fgo »

Habe für die TDR nicht den klassischen Fahrzeugbrief, sondern noch eine "Betriebserlaubnis".
Hier wird nur auf die Größe hingewiesen:
20220714_170818.jpg
20220714_170818.jpg (76.45 KiB) 585 mal betrachtet
Und wie schon erwähnt ist im Fahrzeugschein unter K nur ein Strich. Heißt also für mich, wenn ich alles richtig verstanden habe, gewünschten Reifen in passender Größe suchen, günstigsten Anbieter suchen und aufziehen lassen.
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Re: Reifen TDR 125 5AN

Beitrag von schubsi »

# Habe für die TDR nicht den klassischen Fahrzeugbrief, sondern noch eine "Betriebserlaubnis".

Nicht "noch", sondern "schon" 😎 !!!

Z. B. die 4GW ist IMHO in vielen Fällen mit einem Fz-Brief in Verkehr gebracht worden (obwohl eine ABE bereits vom KVA erteilt und ausgestellt wurde. Siehe Bild weiter unten, Feld K: G322). Das war dem deutschen Amtsschimmel wohl unheimlich, dass ein Leichtkrad mit 125 ccm daher kommt (die Führerscheinangleichung an EU-Recht kam so '95/'96, IIRC) ...

Irgendwann ab 2000 kamen dann die ersten Moppets mit CoC (EU-konformes Certificate of Conformity) daher, Nachfolger der nationalen Bescheinigungen des KBA.

Gimmick: Unsere TDR ist übrigens steuerfrei und zulassungsfrei, jedoch kennzeichenpflichtig (Spitzfindigkeit!), daher gibts für LeichtKräder 125ccm keine Fz-Briefe mehr, sondern lediglich eine ZB Teil 1 (ZB = Zulassungsbescheinigung). Grund: Es gibt ja eine Allgemeine Betriebserlaubnis, ein individuelles Dokument darüber wird jedem Fz. mitgegeben, reicht eigentlich aus (beim Mofa/Mokick muss man dann nur noch ein Vers-Kennz. kaufen und los gehts).

Ein PKW hat im Gegenzug keine ABE, sondern "nur" eine Betriebserlaubnis (der Hersteller oder Importeur hat die Unterlagen), Dokument über die BE ist die ZB Teil 2 :thumbleft:
Völliger Humbug: Im Schein werden nicht mehr alle zulässigen Bereifungen aufgeführt (bei meinem Polo 2015 nur die kleinste!), alles weiter steht im CoC, dieses habe ich NICHT ständig dabei... :-k

# Heißt also für mich, wenn ich alles richtig verstanden habe, gewünschten Reifen in passender Größe suchen, günstigsten Anbieter suchen und aufziehen lassen.

So ist es! :thumbright:

Hier als Beispiel ein Schein einer 4GW mit 9 kW (Vorgänger der 5AN):

Reifenbindung.jpg
Reifenbindung.jpg (34.1 KiB) 579 mal betrachtet

Aber auch, wenn das so explizit im Schein steht, ist es irrelevant, wenn in der ABE *keine* Angaben bezüglich Reifenfabrikat enthalten sind: Hier steht Betriebserlaubnis und nicht etwa Betriebsanleitung 😉

LG
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