Moins...
# Und dann hört es mMn schon auf.
Stimmt: Werksmäßig wurden die von Dir schon erwähnten Dunlops oder auch die Bridgestone TW53/TW54 (vorn/hinten) montiert. Was anderes habe ich nicht erblicken können.
Ich muss mich da übrigens - vermutlich - korrigieren: Ich habe in diesem Post
viewtopic.php?p=44819#p44819
geschrieben, es hätte nie eine Reifenbindung gegeben. Doch:
In der ABE sind die beiden oben schon aufgezählten festgeschrieben. Nach alter Regelung konnten aber alle Reifen der selben Bauart (diagonal) und Reifengröße sowie Eigenschaften (Traglast und Speedindex) montiert werden.
Korrektur!
FALSCH: Nicht in der ABE, sondern in der Betriebsanleitung = irrelevant
Erst die allerneueste gesetzliche Regelung schiebt hier einen Riegel vor: Ist nicht einer der vorgeschriebenen Reifentypen montiert, muss dieser abgenommen/eingetragen werden. In meiner ZB Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) ist keine Bemerkung hinterlegt, dass eine Reifenbindung zu beachten sei, lediglich die Felgengrößen wurden zu Pkt 15.1+2 ergänzt. Offensichtlich hat der Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle meine 5AN so behandelt, als hätte sie eine CoC (dann wäre ein anderes Fabrikat - so wie früher auch - zulässig) und hat dies deshalb auch nicht in die ZB Teil 1 aufgenommen.
Hast Du einen solchen Vermerk im Fz-Schein?
Dann solltest Du Dir vor Kauf und Montage der AX41 bzw AX41S (das von Dir zitierte "F" steht übrigens für "Front") Verbündete beim TÜV suchen. Ansonsten kommen für dich nur D602 oder die alten =B= TW53/TW54 in Frage! Nach alten Freigabedokumenten findet die Fa. =B= den BT-45 und 46 zwar auch toll auf der TDR 4GW (fast baugleich mit der 5AN), aber tatsächlich zulässig wäre das nicht, Zitat:
"Erlischt gemäß Fall 1c oder Fall 2 durch die Verwendung abweichender Rad-/Reifenkombinationen die Betriebserlaubnis eines Kraftrads, so ist ein entsprechender Nachweis nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO bzw. eine Begutachtung gemäß § 19 i. V. m. § 21 StVZO erforderlich." Quelle:
Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern vom 22.03.2022 (also recht frisch).
Solange ich einem Kontrolletti (TÜV/Rennleitung) meine ABE (H629) nicht unter die Nase reibe, kommt er primär nicht auf die Idee, nach einer Reifenbindung zu fragen, allerdings spätestens beim Sichten des Feldes "K" müsste dem Checker auffallen, dass da keine E*-Nummer eingetragen ist.
Ich finds persönlich ziemlich GAGA, was da für ein Aufstand gemacht wird. Bezüglich der TDR sowieso oversized. Wenn ich allerdings an die Herrschaften "Knieschleifer" denke, vermute ich dass da viel Schindluder (gefakte Freigabenbescheinigungen etc.) getrieben wurde und dem ein Riegel vorgeschoben werden musste.
Zur eigentlichen Fragestellung: Ich kenne die AX41 und AX41S nur von Netzrecherchen. Das wären aber rein entwicklungstechnisch die einzigen stolligen Reifen (der S ja weniger weil für Scrambler gedacht), die dem Stand der Technik entsprechen. Bedenke: Bei AX41 (das sind M+S!) mit Speedindex H ist ein Aufkleber auf dem Tacho nötig, der an die HiSpeed von 210 km/h erinnert
Ich fand damals die TW53/TW54 nicht so pralle und ersetzte diese gleich durch die BT-45, zu denen kann ich also auch keine
aktuelle Aussage machen.
Auf meiner 5AN sind noch die BT-45 drauf, die werde ich demnächst gegen Roadtec 01 ersetzen und mal mit meinem Lieblings-Tüvvi plaudern, zur Not lass ich die eintragen...
-==[Schubsi]==-