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Ab wann gilt was ... ?

Verfasst: 11. Juli 2006, 03:04
von D-Eagle
Ab wann gilt Fahrlässige Tötung? Wenn ein Beifahrer im Auto sitzt und dann direkt schon im geschleudertem Fahrzeug ums Leben kommt?(Genickbruch) Also schon tot ist, wenn das Fahrzeug zum letzt endlichen stehen kommt!

Ich habe mir überlegt: Das Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge gilt, wenn die Person im Krankenhaus bzw. im RTW stirbt! (Geirmblutung, Gehirnquetschung oder sowas in der Art!

Danke!

Re: Ab wann gilt was ... ?

Verfasst: 11. Juli 2006, 08:00
von Stormkiller7
D-Eagle hat geschrieben:Ab wann gilt Fahrlässige Tötung? Wenn ein Beifahrer im Auto sitzt und dann direkt schon im geschleudertem Fahrzeug ums Leben kommt?(Genickbruch) Also schon tot ist, wenn das Fahrzeug zum letzt endlichen stehen kommt!

Ich habe mir überlegt: Das Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge gilt, wenn die Person im Krankenhaus bzw. im RTW stirbt! (Geirmblutung, Gehirnquetschung oder sowas in der Art!

Danke!
ist ne gute frage, ich weiß net ab wann man es so nennt


also in meinen augen sehe ich es so:
wenn man der schuldige ist und eine andere person stirbt bei
einen unfall, dann finde ich ist es schon fahrlässig
egal ob er sofort tot ist oder vll erst 1 tag später
solange jm. stirbt ist es fahrlässig

so ist meine meinung

MfG Stormi

Verfasst: 11. Juli 2006, 09:10
von freeyourminds
versuch mal da antwort auf deine frage zubekommen. http://www.fahrtipps.de

im Falle deines Freundes denke ich mal wird es wohl auf Fahrlässige Tötung rauslaufen, weil er halt viel zu schnell war für die Landstraße und ihm hätte klar sein müssen dass das unfallrisiko unter diesen bedingungen sher Hoch ist und das ein unfall sehr wahrscheinlich tötlich aus geht.

Verfasst: 11. Juli 2006, 11:00
von e-reyser
@d-eagle: also ich seh das so ähnlich wie du, es ist fahrlässige Tötung wenn derjenige noch am Unfallort stirbt, wenn derjenige erst später (auf dem Weg ins Krankenhaus, Tage danach,...) an den Folgen des Unfalls stirbt ist es fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge.

Verfasst: 11. Juli 2006, 11:11
von ph!L
wenn du die geschichte so erzählt hast wie du sie hier im forum geschildert hast ist das 100&ig fahrlässige tötung.

eigentlich schade, dass es immer nur die beifahrer trifft und die fahrer mit 2 schrammen aussteigen