Quellenangabe: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2010/0660-10B.pdfab 19.1.2013 in Kraft tretend:
b) Nach Absatz 2 ist folgender Absatz 2a einzufügen:
"(2a) Bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis für
1. die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 und
2. die Fahrerlaubnis der Klasse A seit mindestens zwei Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2
ist."
Würde bedeuten: Wer länger als 2 Jahre den heutigen A1 (125ccm) Führerschein hat und auf Motorrad "upgraden" will, muss nur eine praktische Prüfung ablegen. Keine Fahrstunden, keine Theorieprüfung.
In der Hoffnung, dass ich da nichts falsch verstanden hab, freu ich mich doch schon mal auf nächstes Jahr
Ergänzende Infos / Kommentare sind willkommen!