Anklage erhebung
Moderatoren: freeyourminds, schubsi
- D-Eagle
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Anklage erhebung
Hier Leute
Das kan heute.. Das untere ist der § der bei mir steht.. voll lol
Ich hatte ein Führerschein dabei und alles.
Er befuhr am Tatag gegen 12:30 mit einem fahrererlaubnispflichtigen Leichtkraftrad der Marke Yamaha (Kennzeichen
: ST-TD 15) u.a. die Taubenstraße. An dem Krad wurde Zylinder und Zylinderkopf ausgetauscht.
Durch die bauliche Veränderung erreichte das Mofa eine höhrer Geschwindigkeit als 25 km/h
und war damit fahrererlaubnispflichtig. Zum Führen des Kraftfahrzeuges war er daher nicht berechtigt, da er keine Fahrererlaubnis besaß.
§ 21 Abs. 1 Nr.1 StVG; § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV; § 121 Abs. 2 GVG; Art. 20 Abs. 3 GG
Der Inhaber einer in einem EU- oder EWR-Staat erworbenen Fahrerlaubnis mit Wohnsitz im Inland, dem die deutsche Fahrerlaubnis von einem Gericht rechtskräftig entzogen worden war und der nach dem 31. Dezember 1998 im Inland ein Kraftfahrzeug führt, macht sich nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG i.V.m. § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV strafbar, und zwar auch dann, wenn er aufgrund der ausländischen Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 im Inland (wieder) Kraftfahrzeuge führen durfte. (BGHSt)
Erst Leichtkraftrad, dann Krad, dann mofa was nur 25 fahren darf..
Das kan heute.. Das untere ist der § der bei mir steht.. voll lol
Ich hatte ein Führerschein dabei und alles.
Er befuhr am Tatag gegen 12:30 mit einem fahrererlaubnispflichtigen Leichtkraftrad der Marke Yamaha (Kennzeichen
: ST-TD 15) u.a. die Taubenstraße. An dem Krad wurde Zylinder und Zylinderkopf ausgetauscht.
Durch die bauliche Veränderung erreichte das Mofa eine höhrer Geschwindigkeit als 25 km/h
und war damit fahrererlaubnispflichtig. Zum Führen des Kraftfahrzeuges war er daher nicht berechtigt, da er keine Fahrererlaubnis besaß.
§ 21 Abs. 1 Nr.1 StVG; § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV; § 121 Abs. 2 GVG; Art. 20 Abs. 3 GG
Der Inhaber einer in einem EU- oder EWR-Staat erworbenen Fahrerlaubnis mit Wohnsitz im Inland, dem die deutsche Fahrerlaubnis von einem Gericht rechtskräftig entzogen worden war und der nach dem 31. Dezember 1998 im Inland ein Kraftfahrzeug führt, macht sich nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG i.V.m. § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV strafbar, und zwar auch dann, wenn er aufgrund der ausländischen Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 im Inland (wieder) Kraftfahrzeuge führen durfte. (BGHSt)
Erst Leichtkraftrad, dann Krad, dann mofa was nur 25 fahren darf..
frechheit..
ich würde mir wie gesagt keinen kopf machen, das klärt sich schon wieder auf
typisch polizei, da könnte man ja jemandem ans bein pissen, probieren wir es doch mal.
vielleicht sollte in deutschland doch mal nen terroranschlag geschehen, dann würden die bullen sich wieder um wichtige dinge kümmern !!!!!!!!
ich würde mir wie gesagt keinen kopf machen, das klärt sich schon wieder auf
typisch polizei, da könnte man ja jemandem ans bein pissen, probieren wir es doch mal.
vielleicht sollte in deutschland doch mal nen terroranschlag geschehen, dann würden die bullen sich wieder um wichtige dinge kümmern !!!!!!!!
Admin des TDR125.com Forums.
Leidenschaft für schwedische Autos und italienische Motorräder.
Weil ich nicht die Nerven für italienische Motorräder habe, fahre ich japanische.
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falsche antwort, phil! am besten vor deiner tür, sodass deine verwandten und freunde sterben. dann denkste vielleicht anders darüber. ne echt mal
aber dass die deutsche bürokratie fürn arsch is, is ja wohl klar
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Punk died, when the first kid said: "Punk´s not dead!"
Rock/Punkrock aus Sachsen-Anhalt:
[url]http://www.bad-habbit.de.ms[/url]
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war ja sooo ernst gemeintA.Nonym hat geschrieben:falsche antwort, phil! am besten vor deiner tür, sodass deine verwandten und freunde sterben. dann denkste vielleicht anders darüber. ne echt mal
aber dass die deutsche bürokratie fürn arsch is, is ja wohl klar
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lol wasn das fürn scheiß ey.
Erst ist die TDR ein Lichtkraftrad (stimmt)
dann ist sie ein kraftrad (mit mehr oder weniger auch denn du hast eins drauß gemacht)
dann ist sie aufeinmal ein mofa? naja wenig leistung hatte sie zwar damals aber nicht so wenig wie ein mofo.
Und dann behaupten die du hättest keinen Führerschein bzw. er wäre dir schon früher entzogen worden.
Haste das schon deinem anwalt gezeigt?
Wenn ja wie lange hat es gedauert bis er aufgehört hat zu lachen?
Erst ist die TDR ein Lichtkraftrad (stimmt)
dann ist sie ein kraftrad (mit mehr oder weniger auch denn du hast eins drauß gemacht)
dann ist sie aufeinmal ein mofa? naja wenig leistung hatte sie zwar damals aber nicht so wenig wie ein mofo.
Und dann behaupten die du hättest keinen Führerschein bzw. er wäre dir schon früher entzogen worden.
Haste das schon deinem anwalt gezeigt?
Wenn ja wie lange hat es gedauert bis er aufgehört hat zu lachen?
- Johnny1988
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wie schnell hättest du sie dann fahren dürfen? 80? das mit der mofa regelung von 25kmh find ich eh
den allergrössten witz der welt! als ich das das erste mal gelesen habe musst ich soooo lachen! mit 25 fällt
man ja um! da kommt man niergens hin! ich find die 30 schon langsam genug von unseren mofas (und
wir können nicht nen roller drosseln!!), aber das ist nur lächerlich!!!!
den allergrössten witz der welt! als ich das das erste mal gelesen habe musst ich soooo lachen! mit 25 fällt
man ja um! da kommt man niergens hin! ich find die 30 schon langsam genug von unseren mofas (und
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- D-Eagle
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Ich wollte nur mal eben Sagen, dass es immer noch nichts neues Ergeben hat. Keine Ahnung was die fürn Baum geraucht haben. Ich habe ja nun mein A-b, B, BE. Bin mal gespannt wie das ausgeht. Mein Anwalt will drauf raus, dass die scheiss Anzeige wegen Mangel anbeweisen fallen gelassen wird. Ja die haben mich gepackt mit 170cc aber lächerliche 7ps *loool* da bringt der 170er auch nichts mehr. Daher das die keine Leistungsmessung gemacht haben und auf die Probefahrt verzichtet haben. Wird das wohl gut auf mich auslaufen. Will mal übelst hoffen. Es reicht ja schon wenn das nicht vor gericht geklärt wird.. weil dann können die bullen mir garnichts.. nur n paar monate fahr verbot geben.. naja is scheisse aber besser als garnicht mehr fahren