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TDR mit 17 KW eintragen lassen

Verfasst: 20. März 2010, 20:46
von marv
Meine TDR ist momentan noch auf 80 km/h und 11 kW gedrosselt. Ich will sie jetzt aber komplett offen, also mit 125 km/h und 17 kW anmelden.

1. Reicht da jetzt die ABE von Alphatechnik für 125 km/h und 17 kW oder brauch ich zusätzlich noch ne ABE für die offene CDI?... Weil auf der Alphatechnik-Homepage steht, die ABE sei für die Umrüstung
von 11kW/105km/h auf 17kW/125km/h.

2. Ist es egal, ob ich eien offene CDI einbaue oder die gedrosselte einfach erde?

Re: TDR mit 17 KW eintragen lassen

Verfasst: 20. März 2010, 21:09
von kleinermuffel
Hallo marv,

du musst als erstes mal dafür sorgen, das die Drosselung auf 80 KM/H verschwindet. Dafür musst du definitiv die offene Zündbox einbauen. Erden reicht leider nicht. Eine ABE brauchst du dafür nicht, die hast du nämlich schon und zwar in deinen Papieren.

Wenn du deine Betriebserlaubniss und deinen Schein mal studierst, fährst du die Yamaha jetzt in Ausführung 2. Durch Einbau der offenen CDI wird sie automatisch zur Ausfuhrung 1 nach ABE Nr.: BE H629.

Achtung, nicht ganz automatisch, der Tüv muss ein Gutachten erstellen, das die Maschine jetzt Ausführung 1 entspricht da die offene CDI mit der Teilenummer ... bla bla bla eingebaut ist . Jetzt kannst du die Maschine vom Strassenverkehrsamt auf 11 KW umtragen lassen.

Im nächsen Schritt brauchst du das Alpha Gutachten von 11 KW auf 17 KW den dazugehörigen Umbau am Mopped und damit musst du wieder zum TÜV, der wiederum bestätigt das die TDR jetzt dem Zustand des Alpha Gutachtens entspricht.
Damit dann zur Zulassungsstelle und neue Papiere (Brief und Schein) ausstellen lassen und ein großes Kennzeichen brauchst du auch. Nicht vergessen deiner Versicherung den Umbau mitzuteilen. Das Finanzamt meldet sich von allein.

Was ich nicht weiß ( aber da kann man ja mal den TÜV vorher fragen ) ob du die Änderung von Typ 2 auf Typ 1 und dann auf 17 KW via Alpha auf einen Schlag beim Tüv bescheinigen kannst (Spart Geld und Zeit)

Aber beim TÜV erst fragen und alles besprechen dann erst umbauen. Die Jungs beim TÜV können echt kooperativ sein, wenn man sie richtig nimmt.

Gruß
Achim

Re: TDR mit 17 KW eintragen lassen

Verfasst: 21. März 2010, 09:40
von schubsi
Fast perfekt! :-)

Als Ergänzung sein noch angefügt, dass der Sprung von der 80er-Version auf 17 kW mit dem passenden Gutachten von Alpha auch machbar sein dürfte:

Sonnen!hut hatte in diesem Post ein Gutachten eingefügt, was genau das ermöglicht. Einfach draufklicken... Liest sich ein bissl komisch, weils ein transparentes GIF ist, passt aber...

-==[Schubsi]==-

Re: TDR mit 17 KW eintragen lassen

Verfasst: 21. März 2010, 11:06
von kleinermuffel
Hallo,

1:0 für Schubsi. da hat er recht, schein auch direkt zu gehen. Trotzdem zuerst mit dem TÜV sprechen, dann umbauen, erleichtert die Sache ungemein.

Aber interessant an dem Gutachten keine Erdung der CDI wobei wir wieder bei der von mir angestossenen Diskussion mit der Haltbarkeit des Motors landen.

Ne, ne von dem Erden lass ich mal die Finger, aber die Turbo Taste, bei der die CDI per Knopfdruck kurzzeitig auf Masse gelegt wird kommt bestimmt. :D

Achim

Re: TDR mit 17 KW eintragen lassen

Verfasst: 21. März 2010, 16:12
von freeyourminds
Also an sichersten ist es auf der Yamaha Seite das Gutachten für die 105km/h runter zu laden und sich das Alpha Technik Gutachten von 11kw auf 17kw zuholen und mit beiden zum Tüv zugehen. der kann einem auch mit einem mal beides eintragen.

Denn im Gutachten von Alpha steht nur ihre Zusatzbox drin um die Drosselung aufzuheben.

Ich kenne ein paar Leute die ihre TDR nur auf Masse gelegt haben zum Entdrosseln. Die hatte keine Probleme beim Tüv. Bei mir hat der Prüfer die entdrosselung einfach so eingetragen und ein Blick auf die Fahrgestellnummer, ein in die Papiere, ins Gutachten und das war es schon . Beim "drosseln" der 600er hat der nur ne runde gedreht und meinte dann zieht gut das Ding.

Re: TDR mit 17 KW eintragen lassen

Verfasst: 21. März 2010, 18:08
von schubsi
kleinermuffel hat geschrieben:1:0 für Schubsi. da hat er recht, schein auch direkt zu gehen.
Nix da, ICH war das nicht, Sonnen!hut war das...
Aber interessant an dem Gutachten keine Erdung der CDI
Vermutung: Weil die gerne Ihre Blackbox verkaufen wollen?
wobei wir wieder bei der von mir angestossenen Diskussion mit der Haltbarkeit des Motors landen.
Na dann lass uns da doch mal weitermachen... c u there!

-==[Schubsi]==-

Re: TDR mit 17 KW eintragen lassen

Verfasst: 22. März 2010, 08:27
von Sonnen!hut
Hallo,
bei mir war das so:
Meine war bevor ich sie gekauft habe mit 17KW und 125Km/h angemeldet. Da ich nur A1 habe, habe ich den Händler gebeten sie mit 11Kw/105Km/h anzumelden. Er meinte dann nur: Die Krümmerdrossel muß aber nicht wieder einbauen, oder?
Jetzt ist sie also mit 11KW und 105Km/h angemeldet. Ich habe aber das Gutachten für 17KW (sie link bei Schubsi) mitbekommen.
Ob man nun in einem Schritt von 80Km/h auf 17Kw und 125Km/h ummelden kann, weiß ich nicht, da ich das nie gemacht hab. Ich wüßte aber nicht, warum das nicht gehen sollte. Grundsätzlich geht das Ummelden beim Händler nach meiner Erfahrung einfacher, da dort wohl gar nix kontrolliert wird. In anderen Foren wird immer wieder von total pingeligen TüV-Prüfern berichtet.

Re: TDR mit 17 KW eintragen lassen

Verfasst: 23. März 2010, 20:18
von marv
Dankeschön für die vielen Antworten, die haben mir wirklich weiter geholfen ! :D :D :D

Meine letzte Frage wäre: Muss man bei dem 105km/h Gutachten was eintragen?

Re: TDR mit 17 KW eintragen lassen

Verfasst: 23. März 2010, 21:35
von kleinermuffel
Ja musst Du!

Der Schein muß geändert werden auf Ausführung 1 105 Km/h.
Und die Versicherung muß das wissen.

Gruß Achim

Re: TDR mit 17 KW eintragen lassen

Verfasst: 24. März 2010, 01:30
von marv
Aber das kann ich ja nicht selbst ausfüllen......ich nehm mal an ich muss damit zum Yamaha-Händler.

Re: TDR mit 17 KW eintragen lassen

Verfasst: 24. März 2010, 06:27
von freeyourminds
in das Gutachten muss nix eingetragen werden du fährst damit einfach zum TÜV, Dekra, KÜS oder was du sonst in der nähe hast. Die füllen dir dann einen Bescheinigung aus in der die Änderungen stehen damit musst du dann zur Zulassungsstelle und lässt die die Betriebserlaubnis (wenn du auf 17kw umbaust bekommst du einen Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1) und den Fahrzeugschein (neuerdings ja Zulassungsbescheinigung Teil 2) ändern.